Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 01.01.2016. Gegenüber den vom 1. August bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen in den Nrn. 1.5, 1.6, 2.5, 13.1 und in den Anlagen I und II.
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