Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.10.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach Vollendung des 63. Lebensjahrs die von der Beklagten gewährte betriebliche Altersversorgung ungekürzt in Anspruch nehmen kann.
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