OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.07.2010 (17 A 1706/08)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 54.157,22 EUR festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist nicht [...]