I.
Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Höhe der dem Prozessbevollmächtigten des Klägers aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung.
Der in wohnhafte Kläger war seit 06.10.2003 bei der Beklagten, die in ein Transportunternehmen betreibt, als Kraftfahrer beschäftigt.
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