Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer. Er hat seine Hauptwohnung zusammen mit seiner Ehefrau in ... in Niedersachsen. Er ist Eigentümer zweier Häuser mit jeweils vier Wohnungen und zwei Geschäftsläden sowie einer weiteren Eigentumswohnung im Gebiet der Beklagten. Außerdem ist er dort Eigentümer
eines Hauses in der .... Für dieses Haus wurde er mit Bescheid vom 20. Januar 2006 zur Zweitwohnungssteuer in Höhe von 667,84 Euro herangezogen.
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