LG Mainz, vom 31.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 245/06
Zwangshypothek bei Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 3 W 232/06
DRsp Nr. 2007/8690
Zwangshypothek bei Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht
»Die Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht ist mit der Gütergemeinschaft nach deutschem Recht, insbesondere bezüglich der Behandlung des Gesamtgutes, vergleichbar. Bei gemeinschaftlich verwaltetem Gut ist daher zur Eintragung einer Zwangshypothek entsprechend § 740 Abs. 2ZPO ein Titel gegen alle Mitglieder der Gemeinschaft erforderlich.«