Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bochum vom 28.9.2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 3.000 € zu tragen.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
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