Die am 11.11.1950 geborene Klägerin und der am 02.10.1946 geborene Beklagte waren miteinander verheiratet. Aus der Ehe ist ein inzwischen volljähriger Sohn hervorgegangen, der sich in der Ausbildung befindet und für den der Beklagte monatlich Unterhalt in Höhe von 178,95 EURO zahlt.
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