AG Fürstenwalde, vom 08.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 226/05
Zur Streitwertermittlung gemäß § 42 Abs. 1 GKG bei Klagen wegen gesetzlicher Unterhaltspflicht - Anhängigkeit des Verfahrens
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2007 - Aktenzeichen 10 WF 18/07
DRsp Nr. 2007/16077
Zur Streitwertermittlung gemäß § 42 Abs. 1GKG bei Klagen wegen gesetzlicher Unterhaltspflicht - Anhängigkeit des Verfahrens
Werden Klage und PKH-Antrag gleichzeitig eingereicht, ist der Rechtsstreit als solcher sofort anhängig. Das gilt nicht, wenn die Klage nur in Abhängigkeit von der PKH-Entscheidung bedingt erhoben wurde.