Der Antragsgegner ist der Vater des Antragstellers und diesem zum Barunterhalt verpflichtet. Nachdem er auf mehrfache Anfrage des als Beistand tätigen ... keine Angaben über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht hatte, hat der Antragsteller am 15.12.2006 die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Festsetzungsverfahren in Höhe von 100 % der Regelbeträge ab 01.11.2005 beantragt.
Diesem Antrag ist der Antragsgegner - vertreten durch seinen Verfahrensbevollmächtigten - mit dem Hinweis auf mangelnde Leistungsfähigkeit entgegengetreten. Er hat das hierfür vorgesehene Formular ausgefüllt zur Akte gesandt. Er hat im Übrigen zur Rechtsverteidigung die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt.
Diesen Antrag hat das Amtsgericht mit Beschluss vom 16.02.2007 zurückgewiesen. Auf dessen Gründe wird zur weiteren Sachdarstellung Bezug genommen.
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