I.
Die verwitwete Erblasserin ist 1999 verstorben. Die Beteiligte zu 4 ist eine vollbürtige Schwester, die Beteiligten zu 5 und 6 sind Halbbrüder der Erblasserin.
Der 1982 vorverstorbene Ehemann der Erblasserin, hatte vier Geschwister: Die beiden vollbürtigen Geschwister sind 1964 bzw. 1986 vorverstorben; zum Zeitpunkt des Erbfalls lebten noch zwei halbbürtige Geschwister, die Beteiligten zu 2 und 3.
Die Erblasserin hinterließ eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung vom 30.9.1989, die auszugsweise wie folgt lautet:
Ich erkläre folgendes:
Nach meinem Tod ist meine Enkelin... (Beteiligte zu 1) meine Nachfolgerin. Kann ich bis dahin das Anwesen erhalten soll Sie es weiterführen.
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