OLG Thüringen, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 1 UF 340/00
DRsp Nr. 2002/6315
Zur Frage des Getrenntlebens
1. Voraussetzung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt ist das völlige Getrenntleben der Ehegatten.2. Geringe Gemeinsamkeiten, die sich als unwesentlich darstellen (hier: das dem trennungswilligen Ehegatten aufgedrängte Putzen der gemeinsamen Wohnung und Waschen der Wäsche), stehen der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegen.