Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten verworfen und unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Geldstrafe auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten und drei Wochen erkannt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat (vorläufigen) Erfolg.
1. Das Landgericht hat im Wesentlichen festgestellt (UA S. 5 ff):
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