I.
Der Kläger nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Ausbildungsunterhalt für die Zeit von 10/2005 bis 7/2006 in Anspruch.
Der Beklagte ist der Vater des am ....1980 geborenen S... S.... Dieser legte in 6/2000 das Abitur ab und leistete von 12/2000 bis 10/2001 seinen zivilen Ersatzdienst. Zum Wintersemester2001/2002 nahm S... das Studium der Informationstechnik an der Technischen Universität B... auf, das er im Sommersemester 2002 abbrach. Ab 8/2002 absolvierte S... eine Berufsausbildung zum IT-Systemkaufmann, die er in 7/2005 mit Erfolg abschloss. Zum Wintersemester 2005/2006 begann S... mit dem Studium der Medieninformatik an der Technischen Fachhochschule B....
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