Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 18. Familiensenats in Freiburg des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. März 2009 wird auf Kosten der Antragstellerin verworfen.
Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: bis 300 EUR
I.
Die Parteien sind Eheleute. Zwischen Ihnen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. In der Folgesache Güterrecht sind beide Parteien durch Teilurteil des Amtsgerichts verurteilt worden, die Richtigkeit ihrer zum Endvermögen erteilten Auskünfte an Eides Statt zu versichern. Die von der Antragstellerin dagegen eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht als unzulässig verworfen, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR nicht übersteige. Dagegen richtet sich die von der Antragstellerin eingelegte Rechtsbeschwerde.
II.
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