Die Revision gegen das Urteil des 2. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 11. Juni 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten um Abänderung eines Versäumnisurteils über dynamischen Kindesunterhalt.
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