Die am 27. Mai 2010 vorab per Telefax bei dem Amtsgericht Syke eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers vom gleichen Tag gegen den Beschluss des Amtsgerichts Syke vom 19. Mai 2010 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Beschwerdewert: bis zu 600 €.
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