I. Die Antragstellerin verlangt die Zahlung der Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung auf den Todesfall, die ihr Lebensgefährte am 23. März 1998 bei der Antragsgegnerin abgeschlossen hatte. Als (widerruflich) Bezugsberechtigte hatte er die Antragstellerin benannt. Am 31. März 1998 trat er die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die F. Sparkasse zur Sicherung ihrer Forderungen aus einem der K. H. GmbH & Co. KG eingeräumten Kontokorrentkredit ab und widerrief das Bezugsrecht für die Dauer der Abtretung, soweit es den Rechten der Sparkasse entgegensteht. Dies wurde der Antragsgegnerin unter Übersendung der Urkunden angezeigt.
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