I. Der Kläger begehrt die Feststellung, Vater der Beklagten zu sein. Das Amtsgericht hat durch Beweisbeschluss angeordnet, über die behauptete Abstammung der Beklagten vom Kläger ein DNA-Gutachten unter Einbeziehung der Mutter der Beklagten einzuholen. Gegen diese Entscheidung haben sowohl die Beklagte als auch deren Mutter sofortige Beschwerde eingelegt, die vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen wurde. Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Beklagten und ihrer Mutter.
II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist schon deshalb nicht statthaft, weil sie nach §
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