Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten Sorgerechtsverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2003 - Aktenzeichen 2 WF 371/03
DRsp Nr. 2004/15220
Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten Sorgerechtsverfahren
»Für vorläufige Regelungen in von Amts wegen eingeleiteten isolierten Sorgerechtsverfahren gelten weiterhin die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Erlass von vorläufigen Anordnungen, die unselbstständiger Bestandteil des Hauptsacheverfahrens sind und gemäß § 19FGG uneingeschränkt der Beschwerde unterliegen. Die Regelung des § 621gZPO ist auf solche Sachverhalte nicht anwendbar.«