Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Es wird eine Nachlassverwaltung des Nachlasses des am 17.11.1999 in C2, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen C, geb. am 24.10.1917, angeordnet.
Zum Nachlassverwalter wird der Steuerberater T bestellt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.
I.
Auf den Antrag der Beteiligten zu 1) bis 3) bestellte das Amtsgericht mit Beschluss vom 13.08.2001 den Beteiligten zu 7) zum Nachlassverwalter des am 17.11.1999 verstorbenen Dipl.-Ing. C.
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