KG - Beschluss vom 19.02.2014
17 UF 5/14
Normen:
FamFG § 158 Abs. 1; FamFG § 159;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 05.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 201 F 10139/13

Zulässigkeit der auf die Nichteinhaltung von Standards des Verfahrensbeistandes gestützten Beschwerde eines Elternteils gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen ElternteilFragerecht der Eltern anlässlich der Anhörung der Kinder durch das Famliengericht

KG, Beschluss vom 19.02.2014 - Aktenzeichen 17 UF 5/14

DRsp Nr. 2014/5706

Zulässigkeit der auf die Nichteinhaltung von Standards des Verfahrensbeistandes gestützten Beschwerde eines Elternteils gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil Fragerecht der Eltern anlässlich der Anhörung der Kinder durch das Famliengericht

Die Beschwerde des Vaters gegen den am 5. Dezember 2013 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 201 F 10139/13 - wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 3.000 € zurückgewiesen.

Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Vaters wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 158 Abs. 1; FamFG § 159;

Gründe:

I.