Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Köthen vom 15.07.2010 wird zurückgewiesen.
Die Gebühr des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner; Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
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