I.
Der im Jahr 1942 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis 1998 Arbeitnehmer der H-AG. Die Sparte, in welcher der Kläger tätig war, wurde von der S-AG übernommen. In diesem Zusammenhang übernahm die S-AG auch die Firmenrentenverpflichtungen der H-AG.
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