Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 sowie auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 19.10.2012 teilweise abgeändert:
1.Die Formel des angefochtenen Beschlusses wird in Abschnitt b, erster Absatz, dahingehend geändert, dass es anstatt "873,28 €" nunmehr
"804,00 €"
heißen muss.
2.Die Formel des angefochtenen Beschlusses wird in Abschnitt b, zweiter und dritter Absatz, dahingehend geändert, dass es in beiden Absätzen anstatt "... auf ein zu begründendes Konto bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, ..." jeweils heißen muss:
"... auf dessen vorhandenes Konto Nr. ################## bei der Deutschen Rentenversicherung C, ..."
3.Ferner wird die Formel des angefochtenen Beschlusses in Abschnitt b um folgenden weiteren Absatz ergänzt:
4. 5.
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