Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht der Klage stattgegeben.
Der Kläger, dessen Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs im Berufungsrechtszug nicht mehr in Frage steht, kann den Beklagten auf Zahlung von Werklohn für die durchgeführten Elektroinstallationsarbeiten (§§ 631 ff. BGB) erfolgreich in Anspruch nehmen. Insbesondere ist der Beklagte passiv legitimiert.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|