Streitig ist, ob dem Kläger für seinen Sohn im Jahr 2009 zumindest anteilig Kindergeld zusteht.
Der Kläger ist Vater von T. K. - im Folgenden: T -, geboren am 23. November 1987. Nach dem Hauptschulabschluss absolvierte T vom 1. August 2004 bis Januar 2008 eine Lehre als technischer Zeichner in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik, die er am 17. Januar 2008 mit Erfolg bestand. Ab dem 18. Januar 2008 wurde er als vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von der ihn ausbildenden Firma Trierer Aufzugbau übernommen.
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