Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 15.12.2015 wird zurückgewiesen.
1. Die Antragstellerin, die ihren Aufenthaltsort gegenüber dem Antragsgegner geheim halten möchte und für den Fall einer amtswegigen Verweisung die Antragsrücknahme angekündigt hat (17), wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge (§ 1671 BGB).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|