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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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2001
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.03.2001
5 UF 161/00
Normen:
BGB
§
1643
§
1822
Nr.
10
;
FGG
§
20
;
Vorinstanzen:
AG Offenbach am Main, - Vorinstanzaktenzeichen
311 F 915/00
vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Beschwerderecht
OLG Frankfurt/Main,
Beschluss
vom 01.03.2001
- Aktenzeichen 5 UF 161/00
DRsp Nr. 2002/10828
vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Beschwerderecht
»Der Vertragspartner eines Kindes hat kein Beschwerderecht bei Versagung einer Genehmigung«
Normenkette:
BGB
§
1643
§
1822
Nr.
10
;
FGG
§
20
;
Gründe:
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