Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 3. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3. Dezember 2009 aufgehoben.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Familiengericht Potsdam vom 3. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Beschwerdewert: bis 600 €
I.
Die Antragstellerin begehrt die Wiederaufnahme eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich.
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