Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 16. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 9. April 2013 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Wert: 3.058 €
I.
Die Antragstellerin begehrt die Abänderung einer 1988 erlassenen Entscheidung sowie einer zugleich geschlossenen Vereinbarung zum Versorgungsausgleich.
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