AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 16.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 142 F 9682/06
Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt
KG, Urteil vom 08.06.2007 - Aktenzeichen 13 UF 118/06
DRsp Nr. 2008/14070
Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt
Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt ist bei langer Ehedauer und inzwischen langem Zeitablauf seit der Scheidung jedenfalls dann zu befristen, wenn die Einkommensdivergenz zwischen den Ehegatten geringfügig ist und nicht aufgrund eines ehebedingten beruflichen Nachteils entstanden ist.