I.
Der Betroffene machte in einem gegen die L... B... vor dem Landessozialgericht für das Land Brandenburg geführten Rechtsstreit einen Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation geltend. Das Landessozialgericht bestellte dem Betroffenen mit Beschluss vom 4. August 2004 bis zum Eintritt eines Betreuers einen besonderen Vertreter nach § 72 Abs. 1 SGG und teilte dies dem Vormundschaftsgericht mit.
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