Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antragstellerin wird für den ersten Rechtszug ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin RAin1 bis zu einem Streitwert von 36.887 € bewilligt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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