Die Beschwerde der Verfahrensbeteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Melsungen vom 3. März 2010 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; die Verfahrensbeteiligte zu 1) hat die außergerichtlichen Kosten der übrigen Verfahrensbeteiligten zu erstatten.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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