Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau vom 13. Januar 2010 abgeändert. Dem Kläger wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... als Abwickler der Kanzlei F... in C... bewilligt, soweit er ab November 2008 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 103 € begehrt.
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