1. Der Antrag des Antragstellers und Beteiligten zu 1. vom 30. Dezember 2009 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2. Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 3. vom 30. Dezember 2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 12. November 2009 wird verworfen.
3. Der Antrag der Beteiligten zu 3. vom 30. Dezember 2009 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|