Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 9. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Der Vater hat der Mutter die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
Der Antrag des Vaters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
Der Senat ist durch mehrere Beschwerdeverfahren (
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