Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.665,32 € festgesetzt.
A.
Der Antragsteller wendet sich im vorliegenden Beschwerdeverfahren gegen einen zu seinem Nachteil ergangenen 2. Versäumnisbeschluss. Es liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Beteiligten haben am ##.##.2004 geheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am ##.##.2003 geborene Sohn F hervorgegangen. Die räumliche Trennung der Beteiligten erfolgte im Juni 2011, als der Antragsteller aus der im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Immobilie C auszog. Der Scheidungsbeschluss ist seit dem 30.01.2013 rechtskräftig.
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