Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 11. Januar 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Der 51jährige Betroffene leidet an einer Alkoholabhängigkeit und einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, wegen derer für ihn eine rechtliche Betreuung eingerichtet ist. Aufgrund langjährigen Alkoholmissbrauchs kam es wiederholt zu schweren Delirien und mehreren Stürzen, bei denen sich der Betroffene im September 2011 eine dislozierte Humeruskopf-Fraktur links sowie eine Rippenserienfraktur zuzog. Trotz mehrerer Aufenthalte in betreuten Wohngruppen kam es zu zahlreichen Rückfällen mit häufigen Klinikaufenthalten wegen Krampfanfällen sowie zu zweimaligem Suizidversuch.
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