OLG Hamburg, vom 31.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 88/05
LG Hamburg, vom 01.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 324 O 873/04
Voraussetzungen der Verbreitung von Lichtbildern prominenter Persönlichkeiten ohne deren Einverständnis
BGH, Urteil vom 06.03.2007 - Aktenzeichen VI ZR 51/06
DRsp Nr. 2007/8807
Voraussetzungen der Verbreitung von Lichtbildern prominenter Persönlichkeiten ohne deren Einverständnis
»Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1GG und Art. 8EMRK mit den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 10EMRK auch ohne Einwilligung zulässig sein.«