Die Beschwerde wird auf Kosten der Mutter zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.500 € festgesetzt. Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses ebenfalls auf 1.500 € festgesetzt.
I. Ob die Beschwerde der Mutter zulässig ist, kann dahin stehen (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2006,
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