Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 21. Dezember 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beschwerde der Betroffenen gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 5.000 €
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