Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 08.01.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Warburg vom 04.01.2013 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Scheidungsantrag.
Die Beteiligten, deutsche Staatsangehörige, schlossen am 05.12.1992 in Kasachstan miteinander die Ehe. Der Antragsgegner ist aus der Ehewohnung ausgezogen und nach der Behauptung der Antragstellerin am 06.07.2011 verschwunden.
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