LG Flensburg, AG Flensburg, vom 17.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 347/06 - Vorinstanzaktenzeichen 7 XVII C 1743
Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung - Betreuung; Gesundheitssorge; Aufenthaltsbestimmung
SchlHOLG, Beschluss vom 19.04.2007 - Aktenzeichen 2 W 5/07
DRsp Nr. 2008/15689
Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung - Betreuung; Gesundheitssorge; Aufenthaltsbestimmung
»Die Erweiterung der Betreuung auf die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung mit dem Ziel der Unterbringung des Betroffenen zur Heilbehandlung ist nur erforderlich, wenn eine Heilbehandlung in einer geschlossenen Einrichtung nach §1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB überhaupt in Betracht kommt, das heißt, diese nach einer vorläufigen Einschätzung Erfolg versprechend und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint.«