I.
Mit Beschluss vom 12.4.2000 bestellte das Amtsgericht für die Betroffene einen Betreuer sowie eine Ersatzbetreuerin mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung einschließlich Genehmigung zur Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihrem Bevollmächtigten. Auf die Beschwerde der Beteiligten hat das Landgericht am 27.9.2000 den Betreuer und die Ersatzbetreuerin entlassen und den Beteiligten zu 2 als neuen Betreuer bestellt. Dagegen wenden sich die bisherigen Betreuer mit ihrer, auch im Namen der Betroffenen eingelegten, weiteren Beschwerde.
II.
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