Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts
– Familiengericht – Münster vom 14. Januar 2010 abgeändert.
Die Kosten des Ordnungsgeldverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt bis zu 500 €.
I.
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