I.
Die am 13.03.1966 in V. (Kroatien) geschlossene Ehe der am 05.12.1946 geborenen Antragstellerin und des am 10.04.1943 geborenen Antragsgegners wurde auf den am 23.04.1992 zugestellten Scheidungsantrag durch das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 03.09.1992 (3 F .............) geschieden. Das Urteil ist seit 30.10.1992 rechtskräftig. Im Scheidungsverfahren wurde ein Versorgungsausgleich wegen fehlender Antragstellung nicht durchgeführt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|