Versorgungsausgleich: Bewertung von Anwartschaften nach dem BetrAVG im Leistungsstadium als volldynamisch
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.03.2007 - Aktenzeichen 2 UF 413/06
DRsp Nr. 2007/16142
Versorgungsausgleich: Bewertung von Anwartschaften nach dem BetrAVG im Leistungsstadium als volldynamisch
»Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind Anwartschaften im Leistungsstadium dann als volldynamisch zu bewerten, wenn die nach § 16 Abs. 3 Nr. 1BetrAVG vorgesehene jährliche Anpassung um 1 % erfolgt.«