Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Kindergeld auch für ein über 25 Jahre altes Kind zu gewähren ist, das ein sog. freiwilliges soziales Jahr anstelle des Zivildienstes geleistet hat.
Die Klägerin (Klin.) ist die Mutter des am ... April 1984 geborenen Kindes H. In der Zeit vom 01.08.2003 bis zum 30.04.2004 leistete das Kind ein freiwilliges soziales Jahr. Für diesen Zeitraum erhielt die Klin. für ihren Sohn Kindergeld.
Nach Ableistung des freiwilligen sozialen Jahres nahm das Kind ein Studium zum Dipl.-Architekten an der Universität T auf. Der Sohn der Klin. setzte ab 2008/2009 sein Studium in England fort.
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